Copyright
| Allgemeine Copyright-Bestimmungen bei der Verwendung der Fotografien sind folgende Copyright-Bestimmungen zu beachten: | |||
| 1. | Das Copyright der Fotos bleibt grundsätzlich beim Fotografen. | ||
| 2. | Vor Veröffentlichungen in Printmedien/Digital-Medien ist die Freigabe des Fotos vom | ||
| Fotografen einzuholen. | |||
| 3. | Bei Veröffentlichungen in Printmedien/Digital-Medien ist die branchenübliche | ||
| Entschädigung dem Fotografen zu entrichten. | |||
| 4. | Bei Veröffentlichungen in Printmedien/Digitalmedien ist ein Vermerk auf den | ||
| Fotografen anzubringen. (Foto: Markus Hunziker) | |||
| 5. | Die Bilder mit Wasserzeichen können ohne Rückfrage auf privaten Homepages veröffentlicht werden. | ||
| 6. | Werden Fotos für die Erstellung von verkäuflichen Gegenständen (z.B. Kalender, | ||
| Tassen, T- Shirts, CD-ROM usw.) verwendet, ist vorgängig mit dem Fotografen die | |||
| Entschädigung auszuhandeln. | |||
| 7. | Von Veröffentlichungen in Printmedien ist ein Belegexemplar dem Fotografen zu senden. | ||
| 8. | Fotos dürfen nicht weiter verkauft werden! | ||
| 9. | Abweichungen dieser Bestimmungen werden mit einzelnen Fotobezügern direkt vereinbar. | ||